Skip to main content
Menü
Fuerteventura

Waffen mit einer E Lizenz 

In Spanien regelt das Waffengesetz den legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen streng. Die sogenannte „E-Lizenz“ ist eine von mehreren Waffenlizenzen in Spanien und ist speziell für bestimmte Zwecke vorgesehen.


Welche Waffen darf man mit der E-Lizenz in Spanien besitzen?

Die E-Lizenz berechtigt den Inhaber zum Besitz und zur Verwendung von Waffen für sportliches Schießen und für die Verwendung durch private Sicherheitsdienste, allerdings mit Einschränkungen. Konkret darf man mit dieser Lizenz:

  • Langwaffen, wie:

    • Schrotflinten (z. B. für Tontaubenschießen oder Jagd auf Kleinwild)

    • Gewehre mit gezogenem Lauf Cal. 22

  • Kurzwaffen sind mit der E-Lizenz NICHT erlaubt.


Definition von Langwaffen („armas largas“)

Langwaffen sind:

Schusswaffen, bei denen der Lauf eine Gesamtlänge von mehr als 30 cm hat und deren Gesamtlänge über 60 cm beträgt.

ACHTUNG :  Das Verändern des Laufes z.b. durch kürzen ist Illegal.
Den Schaft zu bearbeiten oder kürzen ist erlaubt solange die Gesamtlänge der Waffe nicht kürzer als 60 cm ist.
​ 

HIER  EINIGE  BEISPIELE  DER  KÜRZESTEN  LANGWAFFEN  


Zähler

Seite wurde 1413 aufgerufen seit dem 23.10.2024.